Kurabgabe
Kurabgabe in der Gemeinde Sellin - Stand 1.1.2023 (Auszüge aus der Satzung)
Die Gemeinde Sellin berechnet nach der Satzung zur Erhebung einer Kurabgabe im Ostseebad Sellin und seinen Ortsteilen Altensien, Neuensien, Moritzdorf und Seedorf eine Kurabgabe. Die Satzung finden Sie auf der Internetseite des Amtes Mönchgut-Granitz unter Satzungen der Gemeinden - Gemeinde Sellin.
Abgabepflichtiger
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Nebensaison
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Hauptsaison
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01.11. – 22.12.
03.01. – 30.04.
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01.05. – 31.10.
23.12. – 02.01.
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Erwachsene (ab 14 Jahre)
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2,55 EUR
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3,25 EUR
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Behinderte ab einem Grad von 80
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1,27 EUR
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1,62 EUR
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Kinder ab 7 Jahren
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1,27 EUR
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1,62 EUR
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Kinder unter 7 Jahre
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0,00 EUR
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0,00 EUR
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Dienstreisende
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0,00 EUR
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0,00 EUR
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Hunde
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0,53 EUR
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0,53 EUR
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Der Abgabepflichtige kann anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgaben eine Jahreskurkarte erwerben. Die Jahreskurkarte beträgt: für eine Einzelperson ab dem vollendeten 14. Lebensjahr |
97,58 EUR |
für Kinder/Jugendliche ab dem 7. bis 14. Lebensjahr |
48,79 EUR |
Behinderte ab einem Grad von 80 |
48,79 EUR |
Jahresaufenthaltsabgabe für Hunde |
15,98 EUR |
Halter und Besitzer von Assistenzhunden,das heißt Blindenführhunde, medizinische |
0,00 EUR |
2. die Meldung der Kurabgabepflichtigen unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, an den Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Sellin
durch das von der Gemeinde Ostseebad Sellin zur Verfügung gestellte, elektronische Meldescheinsystem weiterzuleiten
3. die Kurabgabe für den gesamten beabsichtigten Aufenthaltszeitraum am Tag der Ankunft von den Gästen einzuziehen und Ihnen unverzüglich eine Kurkarte auszustellen. Die für die Berechnung der Kurabgabe erforderlichen meldepflichtigen Daten werden auf elektronischem Weg über die von der Gemeinde Ostseebad Sellin zur Verfügung gestellten, elektronischen Meldescheinsysteme erfasst und weitergeleitet.